_ gab ebenfalls an, der Beschuldigte habe «ganz gute Eigenschaften». Er sei ein «wirbliger, heller Bursche». Auf der anderen Seite sei er etwas chaotisch. Er selber habe immer etwas Mühe gehabt, an Dokumente oder Auskünfte zu gelangen. Das sei aber nicht böswillig, es liege an seinem Charakter (pag. 18 583 Z. 54). Aufgrund dieser – teilweise sicherlich wohlgesonnenen – Charakterisierungen kann zumindest festgehalten werden, dass der Beschuldigte von seinen Partnern in der Zusammenarbeit als angenehm und umtriebig wahrgenommen wurde.