__ habe ihn erstmals kontaktiert, als er noch bei der CN.________ gearbeitet habe. Diese Ausführungen können wie folgt ergänzt werden: Der Beschuldigte kam bereits im Alter von .________ Jahren in Berührung mit dem Schifffahrtsgewerbe, als er sich in CH.________ aufhielt, um CP.________ zu lernen und dort für eine Reederei arbeitete (pag. 05 001 003 Z. 59). Seine Tätigkeit als Reeder begann der Beschuldigte Ende der Neunzigerjahre. Er nahm zu diesem Zeitpunkt erstmals Kontakt auf mit AW.________, um sich über die Bundesbürgschaften zu informieren (pag. 03 001 016, pag. 18 705 Z. 48; vgl. auch pag. 0001 078 ff.).