(aus der später die heutige BA.________ hervorging) tätig, bevor er in verschiedenen grösseren Unternehmen als Controller arbeitete (vgl. zum beruflichen Werdegang des Beschuldigten auch die Ausführungen zur Strafzumessung, Ziff. V.B.5, Täterkomponente, S. 220). 1991 trat er als CFO in die CN.________, eine im Kanton CO.________ domizilierten, heute noch existente Schifffahrtsgesellschaft ein und begann spätestens ab 1996, sich auf seine Selbständigkeit als Reeder vorzubereiten, wie sich beispielsweise aus diverser Faxkorrespondenz, die der Beschuldigte von der CN.________ aus tätigte, ergibt. Auch AW.________ sagte aus, A.________ habe ihn erstmals kontaktiert, als er noch bei der CN.