Vielmehr befinden sich in den Akten zahlreiche Unterlagen, welche im Verlauf des Strafverfahrens zusätzlich zu den der Anzeige beigelegten Berichten zusammengetragen wurden. Es gehört zu einer der Hauptaufgaben des Gerichts, die Ausführungen einer Partei im Rahmen ihrer Anzeige unter Berücksichtigung allfälliger Einschränkungen zu würdigen und mit den weiteren Beweismitteln und Indizien abzugleichen. Insofern lassen sich die durchaus kritischen Aussagen von AR.