13.6. Ziff. 4.3.1 und Ziff. 4.3.2 der Anklageschrift Die Verteidigung beanstandet eine Verletzung des Anklagegrundsatzes, weil in der Anklageschrift nicht dargelegt worden sei, warum aus dem Aktienrückkauf von BQ.________ und Y.________ Ltd. ein Mittelabfluss resultiert habe und wie viel die Aktien beim Verkauf und beim Rückkauf wert gewesen seien. In der Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe keine Rückstellungen zur Deckung der aus dem erzwungenen Rückkauf der Aktien zu erwartenden Verluste gebildet. Der Verkauf der Aktien an BQ.________ und Y.________