Es ergebe sich nur aus der genannten Strafnorm, dass dem Beschuldigten eine qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen werde. Anders als von der Verteidigung dargestellt, geht aus der Umschreibung des Sachverhalts in der Anklageschrift hervor, dass die D.________ AG und die AX.________ AG durch die Gewährung der Intercompany-Darlehen begünstigt worden seien und diese nicht über die Mittel verfügt hätten, um die erhaltenen Darlehen innert Frist vollständig zurück zu bezahlen. Es wird weiter ausgeführt, der Beschuldigte habe in der Absicht gehandelt, der Holdinggesellschaft D.________