10.4. Verweigerung eines zweiten Verteidigers Die Kammer wies das Gesuch auf Einsetzung eines zweiten amtlichen, evtl. privaten Verteidigers mit Beschluss vom 6. August 2021 ab, da die entsprechenden Voraussetzungen nicht gegeben waren. Es wird auf die Begründung im Beschluss verwiesen (pag. 18 2412 f.). Dieser Beschluss verletzte den Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren nicht (siehe dazu auch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesgerichts 1B_483/2021 vom 18. August 2022; pag. 18 3890 ff.).