Die EMRK gewährleistet ein faires Verfahren, reglementiert aber nicht die Zulässigkeit der Beweismittel als solche. Die Weigerung einen Zeugen anzuhören, kann die Konvention verletzen, wenn die Gerichte in Willkür verfallen, insbesondere wenn die Weigerung nicht begründet wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_96/2012 vom 22. Juni 2012 E. 2.4 mit Hinweisen). Die Verteidigung hat sowohl erst- als auch oberinstanzlich verschiedene Beweisanträge gestellt, die jeweils einzeln geprüft und entweder gutgeheissen oder begründet abgewiesen wurden (siehe insbesondere pag. 18 186 ff. und pag. 18 2405 ff.). Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs resp.