Diese Forderung begründete er mit Vorwürfen von falschen Vorhalten, der Einsetzung von Rechtsanwalt BV.________ als amtlichen Anwalt trotz einem offenkundigen potentiellen Interessenskonflikt, der Ablehnung eines Wechsels der amtlichen Verteidigung, einseitiger Untersuchungsführung, Verletzung der Unschuldsvermutung, verzögerter Entlassung aus der Untersuchungshaft, möglicher Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie einer «persönli-