10.1. Vorwürfe gegenüber dem zuständigen Staatsanwalt Mit Gesuch vom 14. Oktober 2019 beantragte der Beschuldigte, der für die Untersuchung zuständige Staatsanwalt habe wegen Befangenheit in den Ausstand zu treten (pag. 12 020 001 ff.). Diese Forderung begründete er mit Vorwürfen von falschen Vorhalten, der Einsetzung von Rechtsanwalt BV.