9. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung rügte im erst- und oberinstanzlichen Parteivortrag, das Verfahren gegen den Beschuldigten sei von Anfang an nicht fair geführt worden. Sie begründet dies zum einen mit den bereits im Ausstandsgesuch vom 14. Oktober 2019 gegen den zuständigen Staatsanwalt ausgeführten Vorwürfen. Weiter habe die Vorinstanz zahlreiche Beweisanträge mit «fadenscheinigen Begründungen» abgewiesen. Auf viele wesentliche Vorbringen der Verteidigung sei in der Urteilsbegründung, wenn überhaupt, nur sehr oberflächlich eingegangen worden.