44 dass die Höhe der Ersatzforderung von der Berufung nicht erfasst sein sollte. Auch die anderen Parteien – insbesondere die Straf- und Zivilklägerin 10 – fochten die Höhe der Ersatzforderung nicht an. Die Straf- und Zivilklägerin 10 nahm zwar im Rahmen ihrer Berufungserklärung Bezug auf die «Ersatzforderung gemäss Ziff.