42 und Zivilklägerin 10 vorliegend über das Vermögen des Gemeinwesens verfügt habe und darin geschädigt worden sein soll, rückt der gesetzliche Auftrag der Strafund Zivilklägerin 10 in den Hintergrund (vgl. BGE 139 IV 310 E. 1.1). Sie gilt in Bezug auf den Vorwurf des Leistungsbetrugs somit als unmittelbar und wie eine Private in ihren Interessen geschädigt.