Gemäss Art. 56 LVG kann das BT.________ bei Verletzungen der Strafbestimmungen von Art. 49 ff. LVG im Verfahren die Rechte einer Privatklägerschaft wahrnehmen und auch gegen einen Strafbefehl Einsprache erheben. Gemäss den Ausführungen in der Botschaft zur Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes vom 3. September 2014 (nachfolgend: Botschaft zum LVG) stützte sich der Gesetzgeber beim Erlass dieser Bestimmung auf Art. 104 Abs. 2 StPO (BBl 2014 7119, S. 7164 ff.). Obwohl die Parteirechte gestützt auf Art.