__ könne demnach gar nicht im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO geschädigt sein. Auch hinsichtlich des Strafpunkts habe die Straf- und Zivilklägerin 10 keinen Anspruch auf Teilnahme am Verfahren, da es nicht um die Sicherung einer einheitlichen Strafverfolgung gehe.