Das Einverständnis des Beschuldigten wurde mit einem von diesem persönlich unterzeichneten Schreiben vom 24. November 2020 bestätigt. Der Beschuldigte führt darin aus, er erachte die Aufwände von Rechtsanwalt B.________ im erstinstanzlichen Verfahren als der hohen Bedeutung und der Schwierigkeit der Sache sowie dem grossen Aktenumfang angemessen. Er sei mit den geltend gemachten Aufwänden von insgesamt 581.67 Stunden einverstanden und sei irritiert, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft ohne Rücksprache dazu berufen fühle, seine angeblichen Interessen wahren zu müssen (pag. 18 1687).