2.2. die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 1’200’000 und die anteilige Herausgabe an die Privatklägerinnen gemäss dem Verteilschlüssel in Ziff. 2 der vorinstanzlichen Verurteilung; 2.3. die Gutheissung der Zivilklagen der Straf- und Zivilklägerinnen 3 und 4 sowie 6 - 9 gemäss Ziffern V.2.-V.7., d.h. der Beschuldigte sei in Anwendung von Art. 41 OR und Art. 126 StPO namentlich zu verurteilen: 2.3.1. der G.________ AG in Liquidation Schadenersatz im Umfang von CHF 986’223 zu bezahlen;