7. Es sei das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts vom 9. Juli 2020 aufzuheben und es seien die seit der verfügten Einkommenspfändung angeäufneten Guthaben dem Ehepaar A.________ zur freien Verfügung auszuhändigen, eventualiter sei der Ehefrau derjenige Teil zur freien Verfügung auszuhändigen, welcher aufgrund der Pfändung des ihr zustehenden Anteils an den Renten beschlagnahmt worden ist.