9. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung sei die Beschlagnahme und teilweise Freigabe der monatlich von der AE.________ dem Beschuldigten ausgerichteten Rente entsprechend Ziff. 1. bis 5. des Beschlusses der 2. Strafkammer vom 25.03.2022 aufrechtzuerhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils. 10. Es sei über die Aufbewahrung bzw. Löschung der erhobenen erkennungsdienstlichen Daten zu verfügen.