8. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung sei die Beschlagnahme des Verwertungserlöses aus dem Freihandverkauf der Grundstücke in AC.________ aufrechtzuerhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils.