2. Für die Entschädigung, die für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt BV.________ im Vorverfahren durch den Kanton Bern ausgerichtet wurde, sei durch das Gericht die Rück- und Nachzahlungspflicht von A.________ entsprechend seiner Verurteilung zu den Verfahrenskosten zu bestimmen. 3. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ im oberinstanzlichen Verfahren sei gerichtlich zu bestimmen, unter entsprechender Rück- und Nachzahlungspflicht gemäss Art. 135 Abs. 4 StPO.