30 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens - Gebühr CHF 63200.00 - Auslagen CHF 26190.55 den Kosten des ZMG - Gebühr CHF 500.00 den Kosten der Hauptverhandlung - Gebühr CHF 24200.00 - Auslagen CHF 7277.05 den Kosten für das Führen der Anklage durch die Staatsanwaltschaft - Gebühr CHF 4000.00 TOTAL CHF 125'367.60