5. Das Honorar (amtliche Entschädigung sowie Nachforderungsbetrag) des amtlichen Verteidigers für das Berufungsverfahren sei gerichtlich gemäss noch einzureichender Kostennote zu bestimmen und zu entschädigen. 28 6. Die Kosten für das Gutachten von BC.________ vom 30.03.2022 im Betrag von CHF 37716.55 (inkl. MWST) gemäss Bestätigung vom 19.04.2022 seien vom Staat zu tragen und Herrn A.________ vollständig zu ersetzen.