10. S.________, eventualiter Herrn A.________, sei für die ab 01.11.2021 bis und mit 30.06.2022 zu hoch ausgefallenen Hypothekarkosten für die Liegenschaften AA.________, Schadenersatz im Betrag von CHF 5'238.00 zu leisten, für weiteren Schaden ab 01.07.2022 monatlich zusätzlich CHF 654.75, jeweils zuzüglich Zins zu 5% ab dem ersten jeden Monats seit 01.11.2021 auf CHF 654.75. VI. 1. Die Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens seien vollständig vom Staat zu tragen. 2. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens seien den unterliegenden Anschlussberufungsführerinnen 1 bis 9, der Berufungsführerin 2 und der Berufungsführerin 3 aufzuerlegen.