1. Herrn A.________ sei für die zu Unrecht ausgestandene Untersuchungshaft von 14 Tagen eine Entschädigung von CHF 300.00 pro Tag, ausmachend CHF 4'200.00, nebst Zins zu 5% seit 03.07.2018, zu entrichten. 2. Herrn A.________ sei für die durch das Strafverfahren und die Vorverurteilung in den Medien und in der Öffentlichkeit erlittene Unbill eine Genugtuung in der Höhe von CHF 95'000.00 nebst Zins zu 5% seit 26.06.2018 zuzusprechen. 3. Herrn A.________ sei für die durch die ungerechtfertigterweise erfolgten Beschlagnahmungen erlittene Unbill eine Genugtuung von CHF 5000.00 nebst Zins zu 5% seit 26.06.2018 auszuzahlen.