1. Die Zivilklagen der Straf- und Zivilklägerinnen 1-9, alle handelnd durch den Liquidator, AY.________, vom 19.07.2019 («Klageanmeldung») bzw. vom 02.07.2020 seien alle abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. 25 2. Auf die Zivilklage der N.________, handelnd durch das BH.________ vom 16.03.2020 sei nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen. 3. Die Zivilklage der Q.________ AG vom 24.06.2020 sei abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. IV.