23 5. Oberinstanzliche Verhandlung 5.1. Dispensationen Verschiedene Parteien und Parteivertreter wurden im Voraus oder während der Verhandlung von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung ganz oder teilweise dispensiert. Für die einzelnen Dispensationen und die Anwesenheiten während der Berufungsverhandlung wird auf die Verfügung vom 3. Mai 2022 sowie das Protokoll der Verhandlung verwiesen (pag. 18 3108 und pag. 18 3255 ff.). Es gab keine unentschuldigten Abwesenheiten.