_ sei ihr umgehend auszuhändigen, eventualiter sei eine Serviceaktion durchzuführen (pag. 19 1972). Sowohl der Antrag als auch der Eventualantrag wurden mit Beschluss vom 27. April 2021 abgewiesen (pag. 18 2232). 4.5. Amtshilfegesuch der Steuerverwaltung des Kantons Bern Die Steuerverwaltung des Kantons Bern stellte am 17. Dezember 2020 ein Gesuch um Amtshilfe im Sinne von Art. 155 Abs. 1 des Steuergesetzes des Kantons Bern (StG; BSG 661.11) und ersuchte um Zustellung des erstinstanzlichen Urteils (pag. 18 1762). Mit Schreiben vom 9. Februar 2020 [recte: 2021] wurde das Gesuch zurückgezogen (pag. 18 2008).