Das Motorboot .________ sei auf Kosten des Staates zur Werft in BN.________ zu transportieren, wo das Boot damals beschlagnahmt worden sei (pag. 18 1893). Die Rechtskraft der entsprechenden erstinstanzlichen Verfügungen wurden mit Beschluss vom 27. Mai 2021 festgestellt (pag. 18 2314 f.). Daraufhin wurde die Übergabe der nicht länger beschlagnahmten Gegenstände an den Beschuldigten und die beschwerte Drittperson veranlasst (pag. 18 2333 ff.). Am 3. Februar 2021 beantragte die beschwerte Drittperson, der beschlagnahmte FA.________(Auto) .________ sei ihr umgehend auszuhändigen, eventualiter sei eine Serviceaktion durchzuführen (pag.