Am 13. November 2020 beantragte sie zusätzlich, ihr sei für die Begleichung diverser Rechnungen der AHV ein Betrag von CHF 11’334.90 vom Konto Nr. .________b freizugeben, eventualiter sei die entsprechende Rechnung direkt von diesem Konto zu begleichen (pag. 18 1723). Diese Anträge wurde mit Beschluss vom 6. August 2021 abgewiesen (pag. 18 2408). Mit Schreiben vom 25. Januar 2021 stellte sie zudem den Antrag, es sei die Rechtskraft der Ziff. 11, 13 und 14 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs festzustellen und die entsprechenden Vermögenswerte seien wem rechtens auszuhändigen. Das Motorboot .