Im Anschluss an den Verkauf der Liegenschaft in AC.________ und den Wohnortwechsel des Beschuldigten und der beschwerten Drittperson wurde im Beschluss vom 25. März 2022 der freizugebende Betrag der beschlagnahmten Pensionskassenrente des Beschuldigten neu berechnet. Neu wurde die monatliche Rente von CHF 9'456.50 im Umfang von CHF 5'842.60 (für 12 Monate) resp. CHF 6'317.00 (ab 12 Monaten) beschlagnahmt (pag. 18 2896). 22 4.4. Gesuche um Freigabe beschlagnahmter Vermögenswerte