Am 10. Mai 2021 teilte der Beschuldigte mit, der Kaufinteressent habe sein Angebot zurückgezogen. Mit Blick auf allfällige künftige Angebote wurde die Kammer ersucht, sich dennoch dazu zu äussern, ob ein Verkauf des Segelboots zum Preis von CHF 38’000.00 genehmigt werden könnte (pag. 18 2278). Mit Verfügung vom 12. Mai 2021 wurde der Beschuldigte aufgefordert, zusätzlich zum Kaufvertrag eine Bestätigung eines Sachverständigen, wonach der Kaufpreis marktgerecht sei, einzureichen (pag. 18 2289). Der Beschuldigte reichte am 27. Mai 2021 eine Bestätigung ein, wonach das Segelboot .