4.2.3. Segelboot .________ Der Beschuldigte informierte die Kammer am 20. April 2021 darüber, ein Interessent sei bereit, das beschlagnahmte Segelboot .________ für einen Kaufpreis von CHF 38’000.00 zu erwerben und ersuchte um entsprechende Bewilligung (pag. 18 2211). Am 7. Mai 2021 wurde per E-Mail ein nicht genehmigungsfähiger Kaufvertragsentwurf eingereicht (pag. 18 2265 f.). Am 10. Mai 2021 teilte der Beschuldigte mit, der Kaufinteressent habe sein Angebot zurückgezogen.