Am 13. September 2021 wurde mittels Verfügung festgehalten, dass der eingereichte Kaufvertragsentwurf den Anforderungen im Beschluss vom 6. August 2021 entspreche (pag. 18 2620). Am 27. Oktober 2021 liess der Notar der Kammer den unterzeichneten Kaufvertrag vom 14. September 2021 zukommen und bestätigte den Eingang der Kaufpreiszahlung auf seinem Klientengelderkonto (pag. 18 2684). Daraufhin wurde das Grundbuchamt BM.________ angewiesen, die Grundbuchsperren auf den betroffenen Grundstücken zu löschen (pag. 18 2708).