4.2.2. Liegenschaft in AC.________ Am 3. Februar 2021 teilte die beschwerte Drittperson mit, sie habe für die beschlagnahmte Liegenschaft einen Käufer gefunden, der bereit sei, einen Kaufpreis von CHF 3.75 Mio. zu bezahlen und beantragte die umgehende Aufhebung der Grundbuchsperre auf den betreffenden Grundstücken. Dem Schreiben legte sie einen Entwurf des Kaufvertrags für die Liegenschaft in AC.________, ein Schreiben der AD.________ (Bank) sowie ein Schreiben von BK.________ (Immobilienunternehmen) bei (pag. 18 1970 ff.).