4.2.1. EY.________(Auto) .________ Mit Schreiben vom 18. Januar 2021 teilte der Beschuldigte mit, es gebe einen Kaufinteressenten für den beschlagnahmten EY.________(Auto) .________ und ersuchte die Kammer, einen entsprechenden Verkauf zu prüfen (pag. 18 1874). Der Verkauf wurde mit Beschluss vom 27. April 2021 genehmigt mit der Anweisung, den Kaufpreis direkt mittels Überweisung auf das Konto des Obergerichts zu tilgen (pag. 18 2232). Die entsprechende Zahlung ging am 3. Mai 2021 auf dem Konto des Obergerichts ein (pag. 18 2245). Danach wurde die Herausgabe an den Käufer veranlasst (pag. 18 2279.1 ff.).