4.1.2. Private Nebenverteidigung durch Rechtsanwalt C.________ Am 9. Mai 2022 informierte der Beschuldigte die Kammer, er habe Rechtsanwalt C.________ als privaten Nebenvertreter mandatiert. Dieser werde zusätzlich zum amtlichen Hauptverteidiger an der Berufungsverhandlung teilnehmen (pag. 18 3139). Auf eine Sistierung des amtlichen Mandats von Rechtsanwalt B.________ wurde mit Blick auf die kurz bevorstehende Berufungsverhandlung verzichtet (pag. 18 3147).