Der Antrag wurde mit Beschluss vom 6. August 2021 abgewiesen (pag. 18 2408). Gegen diesen Teil des Beschlusses vom 6. August 2021 hat der Beschuldigte am 6. September 2021 beim Bundesgericht Beschwerde erhoben (pag. 18 2649). Der Entscheid des Bundesgerichts stand im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung noch aus. Die Beschwerde wurde mit Urteil des Bundesgerichts 1B_483/2021 vom 18. August 2022 abgewiesen (pag. 18 3890 ff.).