Mit seiner Berufungserklärung wiederholte der Beschuldigte sein Begehren um Einsetzung eines zweiten amtlichen Verteidigers. Eventualiter sei es ihm zu ermöglichen, unter Fortführung der eingesetzten amtlichen Verteidigung zusätzlich einen Privatverteidiger zu mandatieren und aus den beschlagnahmten Vermögenswerten zu finanzieren. Zu diesem Zweck sei von den beschlagnahmten Vermögenswerten eine erste Tranche von CHF 100'000.00 freizugeben.