4.1.1. Antrag auf Einsetzung eines zweiten amtlichen, evtl. privaten Verteidigers Zwischen Eröffnung des erstinstanzlichen Urteils und Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung stellte der Beschuldigte am 15. September 2020 vor der Vorinstanz ein Gesuch um Einsetzung eines zweiten amtlichen Verteidigers (pag. 18 1166 ff.). Die Vorinstanz wies das Gesuch mit Verfügung vom 25. September 2020 ab (pag. 18 1201 ff.). Mit seiner Berufungserklärung wiederholte der Beschuldigte sein Begehren um Einsetzung eines zweiten amtlichen Verteidigers.