3.6. Beweisergänzungen von Amtes wegen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 18 3134) sowie aktuelle Betreibungsregisterauszüge aus den Kantonen U.________ (pag. 18 3091) und BI.________ (pag. 18 3104) über den Beschuldigten eingeholt. Der angeordnete Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse konnte mangels Kooperation des Beschuldigten nicht eingeholt werden (pag. 18 3143). Im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung am 16. Mai 2022 wurden die beschwerte Drittperson und der Beschuldigte erneut einvernommen (pag.