Mit Schreiben vom 10. Mai 2022 liess die Straf- und Zivilklägerin 10 der Kammer im Hinblick auf die Berufungsverhandlung diverse Unterlagen zukommen und beantragte, diese seien zu den Akten zu erkennen (pag. 18 3163 ff.). Der Antrag wurde am 11. Mai 2022 gutgeheissen (pag. 18 3230).