siehe Ziff. 4.2.2 unten). Das eingereichte Schreiben wurde mit Beschluss vom 6. August 2021 zu den Akten erkannt (pag. 18 2408). Am 10. Mai 2022 reichten die Strafklägerinnen 1-2 und Straf- und Zivilklägerinnen 1, 3, 4, 6-9 diverse Unterlagen ein mit dem Antrag, diese seien zu den Akten zu erkennen (pag. 18 3158 und pag. 19 409 ff.). Dieser Antrag wurde mit Verfügung vom 11. Mai 2022 gutgeheissen (pag. 18 3230).