_, der Bericht der FJ.________ vom 4. April 2017 sowie sämtliche sich darauf abstützende Daten seien aus den Akten zu weisen bzw. zu vernichten (pag. 18 1637). Dieser Antrag wurde mit Beschluss vom 6. August 2021 insofern gutgeheissen, als der personalisierte Bericht aus den Akten gewiesen wurde. Der von der Straf- und Zivilklägerin 10 eingereichte anonymisierte Bericht wurde in den Akten belassen (siehe Ziff. 3.5 unten). Am 27. November 2020 reichte die Verteidigung eine persönlich unterschriebene Stellungnahme des Beschuldigten betreffend die Höhe der amtlichen Entschädigung zu den Akten (pag.