14 2.4. Berufung der beschwerten Drittperson S.________ (nachfolgend: beschwerte Drittperson) liess durch Rechtsanwalt T.________ am 15. Juli 2020 Berufung anmelden (pag. 18 1137). Die Urteilsbegründung wurde der beschwerten Drittperson am 7. Oktober 2020 zugestellt. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 erklärte die beschwerte Drittperson Berufung, soweit «ihren Anträgen nicht gefolgt worden sei» (pag. 18 1563): 1. Gegen die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme zwecks Durchsetzung der Ersatzforderung gemäss Ziff.