2.2. Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Die kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) meldete mit Schreiben vom 10. Juli 2020 Berufung an (pag. 18 1134). Mit Schreiben vom 5. August 2020 betraute die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (nachfolgend: Generalstaatsanwaltschaft) Staatsanwalt AG.________, Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, mit der Wahrnehmung der generalstaatsanwaltschaftlichen Aufgaben vor den Strafkammern des Obergerichts (pag.