V des Urteils vom 09.07.2020; - die Aufrechterhaltung bzw. die Nichtfreigabe der beschlagnahmten Gegenstände, Grundstücke und Vermögenswerte gemäss Dispositiv-Ziff. VI des Urteils vom 09.07.2020; - die Abweisung der weiteren von A.________ gestellten Anträge gemäss Dispositiv-Ziff. VII des Urteils vom 09.07.2020.