III des Urteils vom 09.07.2020; - die Strafzumessung - die Kosten (Auferlegung der Verfahrenskosten, insbesondere auch bei Einstellung und Freispruch gemäss Dispositiv-Ziff. I und II. des Urteils vom 09.07.2020, und die Bezahlung von Parteientschädigungen); - die Gutheissung der Zivilklagen der Privatklägerinnen 4, 5, 7, 8, 10 und 12 sowie das Eintreten auf die Zivilklage der Privatklägerin 11 gemäss Dispositiv-Ziff. V des Urteils vom 09.07.2020; - die Aufrechterhaltung bzw. die Nichtfreigabe der beschlagnahmten Gegenstände, Grundstücke und Vermögenswerte gemäss Dispositiv-Ziff.