2.1. Berufung des Beschuldigten Mit Schreiben vom 15. Juli 2020 meldete der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Berufung an (pag. 18 1135). Am 27. Oktober 2020 erklärte der Beschuldigte, das erstinstanzliche Urteil «vollumfänglich» anzufechten, namentlich in Bezug auf (pag. 18 1618): - sämtliche Schuldsprüche gemäss Dispositiv-Ziff. III des Urteils vom 09.07.2020; - die Strafzumessung - die Kosten (Auferlegung der Verfahrenskosten, insbesondere auch bei Einstellung und Freispruch gemäss Dispositiv-Ziff.