5. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleibt die Beschlagnahme der sich auf dem Konto des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts befindlichen Nettoerträge aus der Vermietung der Liegenschaft AB.________ im Umfang von CHF 65'696.75 aufrechterhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils.